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SCHRITT 6:

    Je nach Kostenvolumen beschließt der Magistrat / die Stadtverordnetenversammlung die Planung.

    SCHRITT 5:

      Der Ortsbeirat beschließt die Planung.

      SCHRITT 4:

        Je nach Projekt wird die Bürgerschaft informiert und beteiligt. Die Beteiligung hängt von der Art des einzelnen Projekts ab: Ein Straßenübergang, der in der vorherigen Beteiligung gewünscht wurde, wird dann ohne weitere Beteiligung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung umgesetzt. Ein Freizeitbereich wie der Grünzug Platenstraße wird unter intensiver Beteiligung der Bevölkerung geplant.

        SCHRITT 3:

          Es werden Planungsaufträge für die Projekte an Fachplanungsbüros vergeben.

          SCHRITT 2:

            Das umzusetzende Projekt wird bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt.

            SCHRITT 1:

              In Abstimmung mit anderen Fachämtern werden die Projekte, deren Reihenfolge und die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt.